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Dyslexietherapie nach BVL (Bundesverband für Legasthenie)

Neben der gesprochenen Sprache hat die Schriftsprache einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Lernstörungen in diesem Bereich erschweren nicht nur den schulischen und beruflichen Werdegang, sondern auch den Zugang zu kulturellen Bereichen.

Störungen des Schriftspracherwerbs stehen in Zusammenhang mit spezifischen Sprachstörungen. Folglich benötigen Kinder mit Lese- Rechtschreibschwäche eine individuell abgestimmte Förderung, um ihre Defizite abbauen zu können.

In der Dyslexietherapie werden das phonologische Bewusstsein, metasprachliche Fähigkeiten, die Rechtschreibung, das Lesen und das Lesesinnverständnis diagnostiziert und adäquat therapiert.

Die Dyslexietherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen und ist somit eine Privatleistung. Die Kostenübernahme durch das Jugendamt ist ebenfalls möglich.

Weiterführende Informationen: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.